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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

GELTUNG

(1) Die nachfolgenden AGB von Johannes Figura, Nürnberg (im Folgenden: JF) gelten für alle Verträge, die mit JF geschlossen werden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von JF schriftlich akzeptiert, unverbindlich.

NUTZUNGSRECHTE

Die Leistungen von JF sind urheberrechtlich geschützt. Die folgenden Regeln gelten aber auch dann, wenn dies nicht der Fall ist.

Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.

Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben die Rechte be JF.

Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Teile von Werken gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.

Rohdaten und Entwürfe werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen berechtigt, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung im Konzern.

Die in Einzelfällen bestehende Verpflichtung des Vertragspartners zur selbstständigen Meldung und Lizenzierung bestimmter Nutzungen bei einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) bleibt unberührt.

ORIGINALE UND QUELLCODES

(1) JF ist nicht verpflichtet, Originale, Negative, Masterbänder, Quellcodes o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertragspartner ihm überlassene  Originale unverzüglich nach Gebrauch zurückzureichen. Der Vertragspartner hat diese auf eigene Kosten in branchenüblicher Verpackung auf eigene Gefahr an JF zurückzusenden.

(3) JF trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale überlassener Kopien. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.

 

ABNAHME

Soweit JF eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung ohne Beschwerde in Benutzung nimmt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand und Requisite ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung. Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken der Produkte ist gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird.

2) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14  Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(3) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von JF anerkannt sind.

VORZEITIGE KÜNDIGUNG

(1) Soweit JF eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag im Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt für den Fall, dass ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Beauftragte Dienstleistungen und notwenige Fremdkosten sind stets zu erstatten.

(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei JF.

MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG

(1) Der Vertragspartner hat die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei JF zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind JF unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen.

INHALTSVERANTWORTLICHKEIT

(1) JF ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen Normen Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen können. Bei der Gestaltung von Logos oder Namen hat der Vertragspartner eventuell entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte selbstabzuklären.

(2) Soweit der Vertragspartner JF Inhalte anliefert oder Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung  der zu erstellenden Gestaltungselemente macht, hat er JF von hieraus resultierenden Schäden (insbesondere bei einer vom Vertragspartner versäumten Abklärung von Urheber- und Lizenzrechten) freizuhalten.

(3) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind, haftet er JF für hieraus resultierende Schäden.

ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

Schadensersatzansprüche gegen JF sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

GEHEIMHALTUNG

(1) JF wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln.

(2) Soweit JF im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird JF diese Verpflichtung weiterreichen.

NAMENSNENNUNG UND REFERENZEN

(1) JF ist in den von JF erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form namentlich als Urheber bzw. Produzent zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder JF dies nicht ausdrücklich ablehnt. Die Ablehnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

(2) JF ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

TEXTFORM

Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber JF sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Freiburg/Br. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

SONSTIGES

Als zuk. Mitglied werden alle Rechnungen KSK regelkonform ausgestellt. Zu eventuelle Abgaben stimmt der Vertragspartner bei Inkrafttreten des Vertrages zu.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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